Solarpflicht - der Stand der Dinge in den unterschiedlichen Bundesländern
2023-01-12
Hessen sieht eine PV-Pflicht (vorerst) nur auf großen Parkplätzen und Landesgebäuden vor. So sieht es die vom hessischen Landtag hat am 16. November 2022 verabschiedete Novelle des Energiegesetzes vor. Demnach soll zukünftig auf neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen sowie landeseigenen Gebäuden verpflichtend eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Vorgaben für PV auf (Haus-)Dächern werden gelockert. So gelten nun geringere Mindestabstände zu den Nachbardächern, sollte zwischen den Gebäuden eine Brandschutzmauer stehe. Ansonsten bleibt es beim bisherigen Mindestabstand von 1,25 Metern.
In Baden-Württemberg wiederum gilt: Solar muss bei allen Neubauten auf's Dach. Wenn man dort ein neues Wohnhaus bauen möchte, muss eine Solaranlage auf dem Dach von Nicht-Wohngebäuden installieren werden. Das gilt für alle Baugenehmigungen ab dem 1. Januar 2022. Seit 1. Mai 2022 gilt außerdem auch für Wohngebäude und ab Januar 2023 bei einer "grundlegenden" Dachsanierung von Bestandsgebäuden die PV-Pflicht. Seit Anfang 2022 gilt auch auf Parkplätzen eine verschärfte Pflicht, denn nun greift diese bereits ab 35 Stellplätzen, zuvor erst ab 75 Stellplätzen.
In Niedersachsen gibt es eine Solarpflicht für Gewerbedächer. Das Gesetz wurde am 28. Juni 2022 verabschiedet – mit dem Inhalt einer Solarpflicht ab 2023 für Gewerbedächer. Ursprünglich war im Entwurf auch eine Pflicht für Wohnhäuser vorgesehen. Die müssen nun zumindest ein Tragwerk vorweisen, welches später mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden kann.
Auch Berlin macht PV-Anlagen ab 2023 zur Pflicht und bezieht dabei auch private Eigentümer mit ein. Die generelle Solarpflicht wird mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 für Neubauten und für Bestandsgebäude bei einer "grundlegenden Dachsanierung" gelten.
Ausnahmen werden aber gemacht: Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche, Härtefälle oder Häuser, deren Dach ungeeignet für eine Photovoltaikanlage ist, sind von der Pflicht befreit. Die Anlagen, die im Rahmen der Pflicht gebaut werden müssen, müssen mindestens 30% des Daches umfassen (alternativ an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden).
Bayern wiederum nimmt Wohngebäude von der Pflicht aus. Diese kommt nur für Gewerbedächer und entlang von Autobahnen. Private Wohnhäuser sind ausgenommen. Geplant ist, mit der Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes die Bauordnung zu ändern, inklusive Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude ab dem 1. Januar 2023 und für sonstige Nicht-Wohngebäude ab Juli 2023. Für neue Wohngebäuden ist eine sogenannte "Soll-Bestimmung" angedacht.
Auch in Schleswig-Holstein gilt die Pflicht erstmal nur für nicht-Wohngebäude und Großparkplätze.
Bei neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen, außerdem Landesliegenschaften und Neubauten sowie der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden soll eine Überdachung mit Solaranlagen zum Standard werden.
In Hamburg kommt die PV-Pflicht für alle Gebäude zwar, aber erst 2025, auch für Bestandsbauten, deren Dach erneuert wird. Bereits ab 2023 besteht die Pflicht aber schon für Neubauten. Die Regelungen sehen unter anderem eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf allen Dächern im Neubau vor. Auch hier sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. Die Umweltbehörde hat z.B. einen Amortisationszeitraum von 20 Jahren für die Anlagen zugrunde gelegt. Falls die Amortisation länger dauern sollte, entfällt die Solarpflicht. Ein weiterer Ausnahmefall ist, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich ist.
Bremen möchte, dass bis 2030 auf allen Dächern eine PV-Anlage montiert ist - allerdings verpflichtet erstmal nur für Neubauten und später bei großen Dachsanierungen. In dem Beschluss der Energieminister ist zu lesen: „Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert werden. Beim Sozialwohnungsbau und der Sanierung in diesem Bereich sollte eine komplette Belegung von Dächern mit Solarmodulen vorgesehen werden“.
Auch eine bundesweite PV-Pflicht steht immer wieder zur Debatte. Bereits im Juli 2021 hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstmals eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden in ganz Deutschland angesprochen. Im Koalitionsvertrag der derzeitigen Regierung heißt es: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden“.
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